Kostenübernahme der logopädischen Therapie
Eine logopädische Diagnostik und Therapie darf nur auf Weisung eines Arztes erfolgen.
Ist Ihr Kostenträger die Gesetzliche Krankenkasse,
gilt:
Hat Ihnen Ihr Arzt eine logopädische Behandlung verordnet, werden die Kosten für Ihre
Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die logopädische Therapie wird als Pflichtleistung von den
gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr voll erstattet. Gestzlich Versicherte über 18 Jahre zahlen pro Verordnung (in der Regel werden 10 Therapien verordnet) eine Rezeptgebühr von 10
EUR und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung von 10%.
Ist Ihr Kostenträger die Private
Krankenversicherung, gilt:
Hat Ihnen Ihr Arzt eine logopädische Behandlung verordnet, werden die Kosten für Ihre
Behandlung von der Privaten Krankenversicherung übernommen, wenn Sie die Kostenübernahme
für logopädische Therapie im Versicherungsvertrag festgelegt haben. In den meisten Fällen ist die Therapie Teil des Vertrages. Wenn Sie sicher gehen wollen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer
Krankenversicherung in Verbindung. üVon uns erhalten Sie
in der ersten Behandlung einen Kostenvoranschlag, der bei der Versicherung eingereicht werden kann, um abklären zu können, ob Sie evt. eine Zuzahlung zur Therapie tätigen
müssen.
Kosten für die
Trainings
Einzeltraining a 30 Minuten 50,00 €
Einzeltraining a 45 Minuten 70,00 €
Einzeltraining a 60 Minuten 80,00 €
Gruppentrainings je nach
Angebot
Alle Vorgespräche der Trainings sind kostenlos.
Kosten für Prävention und
Beratung
30 Minuten 50,00 €
45 Minuten 70,00 €
► Hör hin: 10 x
Einzeltraining a 30 Minuten 300,00
€
10 x Training in der Kleingruppe
zu zweit a 45 Minuten 200,00 € pro Kind