Kosten

Wer zahlt was?

Kostenübernahme der logopädischen Therapie

Eine logopädische Diagnostik und Therapie darf nur auf Weisung eines Arztes erfolgen.

 

Ist Ihr Kostenträger die Gesetzliche Krankenkasse, gilt:

Hat Ihnen Ihr Arzt eine logopädische Behandlung verordnet, werden die Kosten für Ihre Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die logopädische Therapie wird als Pflichtleistung von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr voll erstattet. Gestzlich Versicherte über 18 Jahre zahlen pro Verordnung (in der Regel werden 10 Therapien verordnet) eine Rezeptgebühr von 10 EUR und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung von 10%.

 

Ist Ihr Kostenträger die Private Krankenversicherung, gilt:

Hat Ihnen Ihr Arzt eine logopädische Behandlung verordnet, werden die Kosten für Ihre Behandlung von der Privaten Krankenversicherung übernommen, wenn Sie die Kostenübernahme für logopädische Therapie im Versicherungsvertrag festgelegt haben. In den meisten Fällen ist die Therapie Teil des Vertrages. Wenn Sie sicher gehen wollen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung.  üVon uns erhalten Sie in der ersten Behandlung einen Kostenvoranschlag, der bei der Versicherung eingereicht werden kann, um abklären zu können, ob Sie evt. eine Zuzahlung zur Therapie tätigen müssen.

 

Kosten für die Trainings

Einzeltraining a 30 Minuten               50,00 €

Einzeltraining a 45 Minuten               70,00 €

Einzeltraining a 60 Minuten               80,00 €

Gruppentrainings                                 je nach Angebot

Alle Vorgespräche der Trainings sind kostenlos.

 

Kosten für Prävention und Beratung

 30 Minuten        50,00 €

 45 Minuten        70,00 €

► Hör hin: 10 x Einzeltraining a 30 Minuten                                               300,00 €

                    10 x Training in der Kleingruppe zu zweit a 45 Minuten       200,00 € pro Kind